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Adlige Herren - Mösbacher Bauern, Max Dugrillon

Im Selbstverlag 2010, 
Achern-Mösbach

Im Inhalt handelt es sich um ein Hofgut auf der Gemarkung Ulm/Mösbach. Mösbach gehörte ja bekanntlich durch die Schenkung des Ritter Sigfrieds ab 1070 zum Gericht Ulm - und das Gericht stand unter der Verwaltung des Bischofs Werner II von Straßburg. Der fränkische Adelige schenkte die Ullenburg und das gesamte Umland dem Bischof, da er kinderlos war. Wie er an den Besitz kam ist nicht bekannt. Er könnte aber zu dem Land gehört haben, das die Franken von den Alamannischen Adeligen nach dem Blutgericht zu Cannstatt 746 konfisziert haben. Die Benediktiner-Klöster Schwarzach, Gengenbach und Schuttern ebenso wie Ettenheimmünster haben gut dokumentiert reichlich von der grosszügigen Landverteilung der Verwalter des Alamannischen Herzogtums, den Grafen Ruthard und Warin, profitiert.
In einem von Max Dugrillon recherchierten Dokument wird ein Claus Visebock im Jahre 1383 als Verwalter des Heinrichshofes erwähnt.
Im Jahre 1445 wird der Heinrichshof in einem Schuldbekenntnis erwähnt. Ein Heinz Viesbock aus Mösbach bekennt, er schulde dem neuen Eigentümer Junker Jörg von Schauenburg die “Gült” (Pacht) für den Hof mit Zubehör. Die Heinrichshofen (Heinrichshöfe) bildeten nach einem Dokument aus dem Jahre 1454 offensichtlich eine geschlossene Siedlung bei Mösbach am Fautenbächle.
Der Heinrichshof taucht in den Recherchen von Max Dugrillon außerdem in einem Dokument von 1657 auf. In diesem Dokument kaufte das Benediktinerkloster Schwarzach den Hof von der Herrschaft Fleckenstein in Renchen, die zum Herrschaftsgebiet des Straßburger Bischofs gehörte.
Der Name existiert heute noch als Flurname eines Gebiets, das am Eckweg anfängt und bis zum Fautenbächel reicht (einschließlich der Siemelsmatte). In einer Karte von 1864 existieren immerhin noch die Flurnamen Heinrichshof und Siemelsmatte.
Der Bischof Rohan von Straßburg, wandelte 1797 den Heinrichshof schließlich in ein lehensfreies Gut (Allodium) um und übertrug ihn “aus besonderem Dank” dem Oberst Friedrich Wilhelm von Botzheim, der ihn aber verkaufen musste, weil er hoch verschuldet war.Käuferin des Hofes war die Freifrau von Mulinen. Ihre Familie und sie stammte ursprünglich aus der Schweiz. Wie es kam, dass sie den Heinrichshof am 13.6.1807 erwarb, ist in dem Buch von Max Dugrillon detailliert beschrieben.
Der Kaufpreis von 13.500 Gulden erschien den Mösbacher Bauern viel zu niedrig und sie überlegten nun, wie sie das Gut erwerben könnten und machten ein Vorkaufsrecht geltend.Die erdrutschartigen, gewaltigen Veränderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben die Absicht der Mösbacher Bauern aber vorläufig vereitelt.
Am 6.8.1806 legte Kaiser Franz II die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder. Die Süddeutschen Fürsten, darunter die Markgrafen von Baden, die Bayern und die Hessen traten dem Rheinbund mit Napoleon bei und entzogen dem Kaiserreich damit die Legitimation. Als Dank Napoleons wurden die Badener zum Großherzogtum gekürt und beerbten das frühere Vorderösterreich mit der Hauptstadt Freiburg. Die Ritterschaft wurde aufgelöst, all ihre Besitzungen wurden “mediatisiert”. Hinzu kam, dass Mösbach nach Ulm in Oberkirch verwaltet wurde und erst ab dem 1.9.1809 unter dem ersten Vogt Jakob Sutterer erstmals eine eigenständige Gemeinde wurde.Die Rechtsgrundlage, auf der der Kaufvertrag für den Heinrichshof geschlossen wurde, war also ins Wanken geraten. Hinzu kam ein nachträglicher Rechtsanspruch auf den Hof, vertreten durch den Freiherrn Knebel aus Neuweier.
Freifrau von Mulinen blieb aber trotz aller Anfechtungen erst einmal Eigentümerin des Hofes. Ihr Sohn Rudolf von Mulinen machte Karriere und war nach seiner Militärzeit Diplomat.Rudolf von Mulinen verkaufte den Hof schließlich 1826 an seinen Freund, Generalmaior von Freystedt. Die Gemeinde Mösbach war zu arm, um jetzt erneut ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Die Verkaufsurkunde von 1826 ist in dem vorliegenden Buch in allen Details beschrieben. Auch die Familie des neuen Besitzers Karl Friedrich Freiherr von Freystedt ist ausführlich dokumentiert.1834 wurden schließlich alle Pachtverträge gekündigt. 212 Äcker und neun Matten wurden für Meistbietende neu zur Pacht ausgeschrieben. Die neue Pachtzeit sollte bis 1844 dauern.
Nach 12 Jahren entschied sich Herr von Freystedt den Heinrichshof erneut zu veräußern. Er war damit einverstanden, dass die Gemeinde Mösbach unter dem Ortsvorstand Bürk und Ratschreiber Lorenz den Verkauf der einzelnen Pachtgrundstücke organisierte, die am 3.7.1838 stattfand. Nach Abschluss der Parzellierung hatten 86 Käufer 107 neue Grundstücke erworben. Die Grundbucheinträge sind im Buch von Max Dugrillon aufgelistet. Unter den Käufern waren auch Mösbacher Bürger, die später nach Amerika ausgewandert sind, z.B. Moritz Panther.
Joseph Doll erwarb insgesamt 3 Joch. Der Herr von Freystedt erlöste insgesamt 29.183 Gulden aus dem Verkauf - nahezu den doppelten Wert dessen, den Freifrau von Mulinen im Jahre 1807 bezahlte.
Die ehemaligen Hofgenäude des Heinrichshofs verschwanden bereits Anfang des 19. Jh. durch Verfall.